Eckert Fries Carter Vergaberecht

Das Vertragsrecht ist vielseitig und regelt die rechtliche Beziehung auf unterschiedlichsten Ebenen. Dabei können sich Unternehmer (B2B-Verträge), Private (C2C-Verträge) oder Unternehmer und Private (B2C-Verträge) gegenüberstehen. Internationale Aspekte spielen bei Verträgen oft eine große Rolle (etwa die Fragen der nationalen Gerichtszuständigkeit und des anwendbaren nationalen Rechts). Verträge können entgeltlich (zB Kaufvertrag) oder unentgeltlich (zB Schenkungsvertrag) sein. Maßgeschneiderte und sich an die individuellen Interessen der Parteien orientierte Verträge dienen der Vermeidung von zukünftigen Rechtsstreitigkeiten. Ein guter Vertrag regelt nicht das „Schönwetter“ sondern das „Schlechtwetter“.

Unsere Schwerpunkte im Vertragsrecht liegen insbesondere im

Immobilienrecht

Unser Tätigkeitsbereich umfasst im Immobilienrecht insbesondere die Erstellung von Kaufverträgen und die Übernahme der damit verbundenen Treuhandabwicklung beim An- und Verkauf von Immobilien jeglicher Größe (etwa unbebauter Grundstück, Eigentumswohnung oder Zinshaus) oder Nutzungsform (privat oder gewerblich).

Wir sind seit Jahrzehnten Spezialisten bei der Abwicklung von Bauprojekten. Zu unseren Mandanten zählen sowohl gewerbliche Bauträger, institutionelle Fonds als auch gemeinnützige Bauvereinigung.

Unsere weiteren Tätigkeitsbereich im Immobilienrecht können sie hier nachlesen.

Gesellschaftsrecht

Ein guter Gesellschaftsvertrag ist Voraussetzungen für eine erfolgreiche geschäftliche Beziehung zwischen den Gesellschaftern und dient der Vermeidung von zukünftigen Konflikten. Konflikte auf Gesellschafterebene hindern die erfolgreiche Entwicklung eines Unternehmens und sind daher zu vermeiden. Mit durchdachten und an die individuellen Bedürfnisse der Gesellschafter zugeschnittenen Gesellschaftsverträgen werden Konflikte, Pattsituationen und Blockaden des unternehmerischen Handelns vermieden.

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Erbrecht und Vermögensweitergabe

Eine durchdachte Weitergabe Ihres Vermögen an Ihre Erben wahrt den Familienfrieden und vermeidet Streitigkeiten innerhalb der Familie. Ihr Vermögen kann sowohl zu Lebzeiten (zB Schenkungsvertrag oder Übergabevertrag) als auch von Todes wegen (zB Testament, Erbvertrag, Schenkung auf den Todesfall) weitergegeben werden. Dies hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Vorstellungen ab.

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Darüber hinaus erstellen wir auch Verträge im Arbeitsrecht oder in sonstigen zivilrechtlichen Angelegenheiten