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Die flexible Kapitalgesellschaft („FlexCo“)

Flexible Kapitalgesellschaft, Flexible Company, FlexKapG oder FlexCo: Vier neue Begriffe für eine neue Kapitalgesellschaftsform, die seit 1. Jänner 2024 in Österreich gegründet werden kann. Gegenständlicher Artikel soll einen kurzen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der FlexCo gewähren: 1. Allgemeines Die FlexCo basiert auf dem GmbH-Gesetz. Das GmbH-Gesetz gelangt immer dann zur Anwendung, wenn das Bundes- gesetz über die Flexible Kapitalgesellschaft („FlexKapGG“) keine besonderen bzw. abweichenden Bestimmungen vor- sieht. Die wesentlichsten Unterschiede zur GmbH gibt es bei der schriftlichen Abstimmung, Der FlexCo kommen auch auf europäischer Ebene alle Vorteile einer österreichischen GmbH zu. Das Stammkapital einer FlexCo beträgt € 10.000,00, wobei zumindest € 5.000,00 bei der Gründung einzubezahlen sind. Dazu sei angemerkt, dass im Rahmen des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2023 auch das Stammkapital der GmbH von € 35.000,00 auf € 10.000,00 herabgesetzt wurde (die der Gründungsprivilegierung gibt es nicht mehr). Dies führt selbstredend zu einem niedrigeren Kapitalbedarf bei der Gründung der FlexCo (als auch der GmbH) und zu einer reduzierten Mindest-Körperschaftssteuer. Durch das geringere Stammkapital von € 10.000,00 beträgt die Min- dest-KÖSt nurmehr € 500,– pro Jahr. Dies ist vor allem für nicht operativ tätige Holding-Gesellschaften von Vorteil, die keinen bzw. keinen regelmäßigen Gewinn erzielen, sondern lediglich Beteiligungen halten und verwalten. 2. Schriftliche

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