Eckert Fries Carter Vergaberecht

Um erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden, bedarf es sowohl für privates als auch für betriebliches Vermögen einer frühzeitigen und generationenübergreifenden Planung. Unsere Kanzlei gestaltet insbesondere maßgeschneiderten Lösungen zur Vermögensplanung und konfliktfreien Vermögensnachfolge. Dabei werden gesellschaftsrechtliche Ansätze ebenso berücksichtigt wie Ihre konkreten Wünsche.

Unsere Schwerpunkte sind:

Beratung bei der Vermögensnachfolge

Errichtung, Änderung und Überprüfung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Legaten, Erbvertrag und Schenkung auf den Todesfall)

Vertretung in Verlassenschaftsverfahren

Errichtung, Änderung und laufende Überprüfung von Gesellschaftsverträgen in Hinblick auf die Unternehmensnachfolge

Entwicklung von Konzepten zur langfristigen Erhaltung von Familienvermögen

Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen (Pflichtteilsklage und Erbrechtsklage)

Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Überarbeitung von Stiftungsurkunden unter Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen