Seit Einführung des Privatstiftungsgesetzes im September 1993 stellen Privatstiftungen einen wesentlichen Bestandteil des Wirtschaftsstandortes Österreich da. Wir sind stolz darauf, dass unsere Kanzlei seit Einführung der Privatstiftung zu den führenden Rechtsexperten auf diesem Rechtsgebiet zählt. 

Wir beraten Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Errichtung und der laufenden Betreuung von Privatstiftungen und gestalten maßgeschneiderte Stiftungsurkunden sowie Stiftungszusatzurkunden.

Wir blicken auf langjährige Erfahrung zurück und sind auch die richtigen Partner um den Generationenwechsel in Ihrer Privatstiftung erfolgreich umzusetzen.

Unsere Schwerpunkte sind:

Errichtung von Privatstiftungen (Stiftungsurkunde samt Stiftungszusatzurkunde)

Änderung und Überprüfung von Stiftungserklärungen

Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten rund um die Privatstiftung

Rechtliche Begleitung des Generationenwechsels in der Privatstiftung

Erarbeitung von Konzepten zur Absicherung des Familienvermögens

Erarbeitung von Konzepten zur Absicherung des Familienvermögens

Widerruf und Auflösung von Privatstiftungen

Gemeinnützige Stiftungen nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz

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