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VERTRIEBSRECHT
Immer häufiger setzen Unternehmen ihr Vertriebssystem über Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer um und bauen den Vertrieb gemeinsam mit ihren Partnern auf. Dabei müssen auf die Regelungen des ABGB und vorallem auch des Handelsvertreterrechtes Rücksicht genommen werden, denn ein eigenes Vertriebsrecht wurde in Österreich bis jetzt nicht verabschiedet.
Dank unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet wissen wir, welche Regelungen für eine ptimale Vertragsgestaltung essentiell sind und welche kritischen Themenbereiche (zB Aufklärungspflichten, Kartellrecht) rund um das Vertriebsrecht mitzubedenken sind. Die Schaffung einer Win-Win-Situation für die Vertragsparteien zeichnet uns aus.
Unsere Schwerpunkte sind: