Immer häufiger setzen Unternehmen ihr Vertriebssystem über Handelsvertreter, Vertragshändler oder Franchisenehmer um und bauen den Vertrieb gemeinsam mit ihren Partnern auf. Dabei müssen auf die Regelungen des ABGB und vorallem auch des Handelsvertreterrechtes Rücksicht genommen werden, denn ein eigenes Vertriebsrecht wurde in Österreich bis jetzt nicht verabschiedet.

Dank unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet wissen wir, welche Regelungen für eine ptimale Vertragsgestaltung essentiell sind und welche kritischen Themenbereiche (zB Aufklärungspflichten, Kartellrecht) rund um das Vertriebsrecht mitzubedenken sind. Die Schaffung einer Win-Win-Situation für die Vertragsparteien zeichnet uns aus.

Unsere Schwerpunkte sind:

Erstellung und Prüfung von Vertriebs- und Lieferverträge Erstellung und Prüfung von Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise-, Liefer-, und Werklieferverträgen

Alleinvertrieb

Franchise

Handelsvertreterrecht

Selektive Vertriebssysteme

Beratung bei Beendigung von Vertragsverhältnissen

Durchsetzung von Ansprüchen (z. B. Schadenersatz, Handelsvertreterausgleichsansprüche)

Abwehr von Forderungen, insbesondere aus Gewährleistung, Schadensersatz und auch Handelsvertreterausgleichsansprüchen

Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Prüfung und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen

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